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Informationen für Ärzte
Kurz vor der Weihnachtspause 2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die bisherigen Heilmittel-Richtlinien zu überarbeiten und hierzu das Stellungnahmeverfahren vor der Neufassung einzuleiten. In diesem Verfahren ist der dbl selbst nicht zur Abgabe einer eigenen Stellungnahme berechtigt, sondern die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV), in der der dbl Mitglied ist.
Die aktuelle Fassung der Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HMR) können Sie sich auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses als PDF-Datei herunterladen.
Verteilungskampf im Gesundheitssektor
Warum sich Kassenärzte bei den ärztlichen Honoraren durchsetzen, Heilmittelpraxen aber mit nicht nennenswerten Preisanhebungen abgespeist werden und was der dbl zusammen mit den anderen Heilmittelverbänden dagegen tut.
Bundessozialgericht bestätigt dbl: Kein Regress für Ärzte, die nach HMR verordnen
Im Zusammenhang mit den Anfang des vergangenen Jahres aufgetretenen Verordnungsrückgängen in zahlreichen Bundesländern (Stichwort: Richtgrößen) hatte der dbl bereits mehrfach auf seine Auffassung hingewiesen, dass einem Arzt, der sich strikt an die Vorgaben der geltenden Heilmittel-Richtlinien hält, schwerlich der Vorwurf einer unwirtschaftlichen Verordnungsweise gemacht werden kann.
Bundessozialgericht bestätigt dbl: Kein Regress für Ärzte, die nach HMR verordnen
Meldungen, Dienstag, 30. Januar 2007 - Alter: 4 Jahr(e)
Im Zusammenhang mit den Anfang des vergangenen Jahres aufgetretenen Verordnungsrückgängen in zahlreichen Bundesländern (Stichwort: Richtgrößen) hatte der dbl bereits mehrfach auf seine Auffassung hingewiesen, dass einem Arzt, der sich strikt an die Vorgaben der geltenden Heilmittel-Richtlinien hält, schwerlich der Vorwurf einer unwirtschaftlichen Verordnungsweise gemacht werden kann.
Eine klare Aussage der Krankenkassen bzw. der für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen zuständigen Prüfungsausschüsse hierzu ließ allerdings bislang auf sich warten.
Nun hat sich aber erfreuerlicherweise das Bundessozialgericht (BSG) in unserem Sinne geäußert.
In seinem Urteil zur Klage der BHV gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss wegen der Regelungskompetenzen in den Heilmittel-Richtlinien (Az.: B 6 KA 7/06 R; vgl. unsere heutige Meldung) führt das BSG wörtlich aus:
"Gerade bei der Verordnung von Heilmitteln wie etwa der Sprachtherapie kann die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht ohne klare untergesetzliche Maßgaben allein über die auf den einzelnen Arzt ausgerichtete Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V realisiert werden. [......] Umso wichtiger sind eindeutige Vorgaben der im Regelfall als wirtschaftlich angesehenen Verordnungsmengen für die Erstverordnung und für eventuelle Wiederholungsverordnungen. Derartige Vorgaben schützen - wenn sie beachtet werden - den Vertragsarzt davor, in großem und möglicherweise existenzbedrohenden Umfang für Verordnungen in Regress genommen zu werden, die sich im Nachhinein als unwirtschaftlich erweisen."
Damit bietet das Urteil des BSG Ärzten eine gute Argumentationsgrundlage gegen mögliche Regressdrohungen. Somit gibt es auch keinen Grund mehr, unter Hinweis auf das Heilmittelbudget hinter den in den Heilmittel-Richtlinien vorgesehenen Verordnungsmengen zurückzubleiben.
Quelle: dbl-ev
In Berlin ist in der KVB Vertragsgrundlage Teil 2, ausgeführt dass Ergotherapie und Logopädie als Praxisbesonderheiten gelten. >> hier mehr dazu Diese werden am Jahresende herausgerechnet. Regresse kommen insofern nur bei tatsächlichen (nicht benötigten) Heilmittelverordnungen vor. Das Verschreibungsalter ist entgegen zwanzigjähriger Forschung bei LateTalkern oder Kindern mit Wahrmemungsdefiziten und passiven Wortschatzdefiziten ab 2 Jahre indiziert. Wenn Sie unsicher sind können Sie mich jederzeit auch telefonisch unter 030 46 99 70 55 anfragen.
Uwe Hamann
